Die Bausparvertrag Auszahlung ist nach wie vor das Ziel, das man bereits bei Abschluss des Bausparers verfolgt. Doch wie genau kommt man an die Auszahlung des Bausparers heran? Im Grunde genommen haben Verbraucher keinen Einfluss darauf, wann das Bauspardarlehen bzw. der Vertrag insgesamt ausgezahlt wird. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die die Zuteilungsreife der Verträge bestätigen.
Eine der Grundvoraussetzungen für die Bausparvertrag Auszahlung ist die erreichte Zuteilungsreife. Diese ist abhängig von den eigenen Einzahlungen, da wenigstens 40 oder 50 Prozent, je nach Tarif, der Bausparsumme angespart sein müssen. Auch eine Mindestsparzeit wird von den meisten Bausparkassen vorausgesetzt, damit der Vertrag zugeteilt werden kann. Zusätzlich vergeben die Bausparkassen Bewertungszahlen. Die Verträge mit der höchsten Bewertungszahl werden zuerst ausgezahlt.
Entscheidend für den Zeitpunkt der Auszahlung ist überdies, dass ausreichend Kapital dafür zur Verfügung steht. Die Bauspardarlehen beispielsweise werden nämlich aus den laufenden Einzahlungen anderer Bausparer finanziert.
Ist der Vertrag zuteilungsreif, kann die Bausparvertrag Auszahlung auf unterschiedlichen Wegen stattfinden. Wer auf das Darlehen generell verzichten kann, kann sich nur das angesparte Guthaben auszahlen lassen. Wurden allerdings auch Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämien und Co. auf den Vertrag eingezahlt, müssen sich Bausparer an die Bindungsfrist halten. Sie beträgt sieben Jahre und läuft ab Unterzeichnung des Vertrages. Wird das Guthaben vorzeitig abgerufen, müssen die staatlichen Fördermittel zurück gezahlt werden. Ist die Bindungsfrist abgelaufen, kann das Guthaben frei verwendet werden.
Wer das Darlehen in absehbarer Zukunft benötigt, kann sich das Guthaben auszahlen lassen und den Darlehensanspruch erst später nutzen. Wird es direkt benötigt, sind zusätzliche Sicherheiten zu stellen, wie die Grundschuldeintragung im Grundbuch. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf das Darlehen. Können nicht ausreichend Sicherheiten gestellt werden, muss es auch nicht ausgezahlt werden. Zudem darf das Bauspardarlehen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, also für den Bau oder Kauf eines Hauses, sowie dessen Renovierung oder Umbau.